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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 26.08.2013
- S 13 KR 355/13 -
Krankenkasse muss keinen monatlichen Zuschuss für Karatekurs zahlen
Kosten für den Sportverein stellen keine von der Krankenkasse zu übernehmenden Präventionsleistungen dar
Zu den möglichen Präventionsleistungen, die eine Krankenkassen zu gewähren hat, fallen nach den gesetzlichen Vorschriften kein monatlicher Zuschuss zu einem Karate- bzw. Sportkurs. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall begehrten die Eltern des 2004 geborenen Klägers für ihren Jungen einen Zuschuss zur Ausübung eines Karatekurses von der
Sport ist in den Augen der Eltern zur Aufrechterhaltung der Gesundheit des Kindes notwendig
Nachdem die
Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt
Das Sozialgericht Koblenz hat den Prozesskostenhilfeantrag wegen fehlender Erfolgsaussichten der Klage abgelehnt. Der geltend gemachte Anspruch sei nicht gegeben.
Zuschuss zum Sportverein stellt keine Rehabilitationsleistung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften dar
Zu den möglichen Präventionsleistungen, die eine Krankenkassen zu gewähren habe, falle nach den gesetzlichen Vorschriften kein monatlicher Zuschuss zu einem Karate- bzw. Sportkurs. Sofern eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2013
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17080
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