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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil
- S 33 AS 300/13 -
Jobcenter muss Kosten für Möbel nach willentlicher Aufgabe des Hausstands für Auslandsaufenthalt nicht ein zweites Mal übernehmen
Erneute Wohnungsausstattung muss nur bei außergewöhnlichen Umständen gewährt werden
Wer seinen durch den Grundsicherungsträger finanzierten Hausstand bei einem Umzug ins Ausland willentlich aufgibt, kann bei späterer Rückkehr keine erneute Kostenübernahme verlangen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus Wiesbaden hatte durch das
Achtloses Zurücklassen des gesamten Hausrats schließt erneute Kostenübernahem seitens des Jobcenters aus
Das Sozialgericht Wiesbaden gab dem beklagten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2016
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online
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Dokument-Nr. 22295
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