Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.02.2020
- 2 U 104/18 -
Abgasskandal: Fahrzeugkäufer muss vor Rücktritt vom Kaufvertrag Verkäufer ausreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung geben
Frist von lediglich zwei Wochen nicht ausreichend
Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Käufer eines von sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs keinen Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen kann, wenn er dem Verkäufer zuvor keine ausreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat.
Im zugrunde liegenden Verfahren nahm der Kläger, der im Jahr 2017 einen Porsche Cayenne 3,0 Liter Diesel (Abgasnorm Euro 6) als Gebrauchtwagen zu einem Preis von 63.000 Euro erworben hatte, das beklagte Autohaus aus kaufrechtlicher Gewährleistung auf Rückabwicklung des Kaufvertrags in Anspruch. Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer bei diesem Fahrzeugtyp verbauten Motorsteuerungsgeräte-Software, durch die die Stickoxidwerte im Vergleich zwischen Prüfstandlauf und realem Fahrbetrieb verändert werden, Beanstandungen erhoben hatte, hatte der Kläger zeitnah den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Die Beklagte hatte eine Rückabwicklung des Kaufvertrags unter Hinweis auf eine bevorstehende Rückrufaktion, bei der die Beanstandung durch Aufspielen eines Software-Updates behoben würde, abgelehnt.
Frist von lediglich zwei Wochen zur Nacherfüllung nicht ausreichend
Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage in erster Instanz statt. Die hiergegen gerichtete Berufung des beklagten Autohauses hatte Erfolg. Das Saarländische Oberlandesgericht wies in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die Klage ab. Das Rückabwicklungsverlangen des Klägers scheitere - unabhängig von der Frage des Vorliegens eines Mangels des Fahrzeugs - daran, dass er der Beklagten vor Erklärung des Rücktritts keine ausreichende Gelegenheit zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2020
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil
[Aktenzeichen: 12 O 323/17]
- Diesel-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat keinen Anspruch auf Nachlieferung eines typengleichen Neufahrzeugs
(Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.08.2019
[Aktenzeichen: 2 U 92/17]) - Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2018
[Aktenzeichen: 18 U 134/17])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28457
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28457
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.