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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2015
- 4 A 12/14 -
Stadtrat hat kein Recht auf Auskunft über das Gehalt von Geschäftsführern städtischer Unternehmen
Recht für uneingeschränkte Auskunftsanfragen steht nur Gremium aus einem Fünftel der Stadträte zu
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz nicht verpflichtet ist, ein einzelnes Mitglied des Stadtrats über die Gehälter der Geschäftsführer der städtischen Unternehmen und der Unternehmen mit städtischer Beteiligung zu informieren.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens - ein Mitglied des Chemnitzer Stadtrats - hatte an die Oberbürgermeisterin der Stadt die Anfrage gerichtet, welches
Anfrage des Stadtratmitglieds bezieht sich auf mehrere höchst unterschiedliche Lebenssachverhalte
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass nach den Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung ein Mitglied des Stadtrats das Recht zu Anfragen nur in einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde habe. Das Recht, ohne diese Einschränkung Anfragen zu allen Angelegenheiten der Gemeinde an die Stadtverwaltung zu richten, stehe nur einem Gremium von einem Fünftel der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2015
Quelle: Sächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21488
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