wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Konstanz, Beschluss
S 5 AS 2939/13 ER -

Hartz IV: Keine Extra-Heizgeräte bei warmen Füßen

Hartz IV-Empfänger lief barfuß in der Wohnung umher

Ein Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf weitere Heizgeräte vom Jobcenter, wenn es in seiner Wohnung Ende November so warm ist, dass er sogar barfuß darin herumläuft. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz hervor.

Die Antragstellerin lebt in Konstanz und bezieht Arbeitslosengeld II. Mitte Oktober 2013 beantragte sie die Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung zweier Infrarotheizgeräte, da die vorhandenen Heizquellen zum Beheizen der ganzen Wohnung nicht ausreichen würden.

Nachdem das Jobcenter Konstanz den Antrag abgelehnt hatte, verfolgte die Antragstellerin ihr Anliegen beim Sozialgericht Konstanz mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz weiter. Das Jobcenter Konstanz veranlasste daraufhin entsprechende Ermittlungen durch seinen Außendienst. Dieser stellte bei seinem Hausbesuch Ende November 2013 fest, dass die Wohnung gut temperiert war und die Antragstellerin dementsprechend auch barfuß in der Wohnung herumlief und nur dünne Bekleidung trug - und das sogar, obwohl die vorhandenen Heizquellen noch nicht mal in Betrieb waren.

Im Hinblick auf dieses Ermittlungsergebnis lehnte das Sozialgericht Konstanz den Eilantrag schließlich ab.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2014
Quelle: ra-online, Sozialgericht Konstanz (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | barfuß | Hartz IV | Heizung | Heizungsanlage | Heizkörper | warme Füße

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20407 Dokument-Nr. 20407

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20407

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
Interessiertanallem schrieb am 01.01.2015

Wollte die Dame denn das Amt verarschen?

Konradowski schrieb am 31.12.2014

Und hat der Klägerin hoffentlich Mutwillenskosten auferlegt. Es ist einfach nicht zu fassen, was ALG II - Empfänger auf Kosten der Allgemeinheit alles bezahlt haben wollen.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?