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Sozialgericht Konstanz, Beschluss
- S 5 AS 2939/13 ER -
Hartz IV: Keine Extra-Heizgeräte bei warmen Füßen
Hartz IV-Empfänger lief barfuß in der Wohnung umher
Ein Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf weitere Heizgeräte vom Jobcenter, wenn es in seiner Wohnung Ende November so warm ist, dass er sogar barfuß darin herumläuft. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz hervor.
Die Antragstellerin lebt in Konstanz und bezieht Arbeitslosengeld II. Mitte Oktober 2013 beantragte sie die Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung zweier Infrarotheizgeräte, da die vorhandenen Heizquellen zum Beheizen der ganzen Wohnung nicht ausreichen würden.
Nachdem das Jobcenter Konstanz den Antrag abgelehnt hatte, verfolgte die Antragstellerin ihr Anliegen beim Sozialgericht Konstanz mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz weiter. Das Jobcenter Konstanz veranlasste daraufhin entsprechende Ermittlungen durch seinen Außendienst. Dieser stellte bei seinem Hausbesuch Ende November 2013 fest, dass die Wohnung gut temperiert war und die Antragstellerin dementsprechend auch barfuß in der Wohnung herumlief und nur dünne Bekleidung trug - und das sogar, obwohl die vorhandenen Heizquellen noch nicht mal in Betrieb waren.
Im Hinblick auf dieses Ermittlungsergebnis lehnte das Sozialgericht Konstanz den Eilantrag schließlich ab.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2014
Quelle: ra-online, Sozialgericht Konstanz (pm/pt)
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Dokument-Nr. 20407
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