wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2013
9 C 574/12.T -

Klage der Stadt Offenbach gegen Endanflug zum Flughafen Frankfurt Main erfolglos

Endanflugverfahren durch Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn dient sicherer Durchführung unabhängiger Parallelanflüge auf verschiedene Landebahnen

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat die Klagen der Stadt Offenbach gegen die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzten An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Frankfurt Main und gegen die Endanflüge auf die Südbahn (25L) und die Nordwest-Landebahn (25R) abgewiesen.

In seiner Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof nochmals seine bisherige Rechtsprechung, der zufolge die An- und Abflugverfahren der sicheren und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs dienen, dessen Kapazität durch das in einem gesonderten Verfahren zuvor planfestgestellte Vorhaben zum Bau bzw. zum Ausbau eines Flughafens bestimmt wird.

Abwägungs- oder Ermittlungsmangel hinsichtlich der Berücksichtigung der Lärmbelange der Stadt Offenbach nicht feststellbar

Weiter führt der Gerichtshof zur Begründung seines Urteils im Wesentlichen aus, dass bei der Berücksichtigung der Lärmbelange der Stadt Offenbach durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kein Abwägungs- oder Ermittlungsmangel festzustellen sei. Der Umstand, dass in dem vorangegangenen Planfeststellungsverfahren über den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main keine konkreten Flugverfahren überprüft worden seien, führe für das Verfahren über die Festsetzung des Endanflugs zu keinem gesteigerten Abwägungsanspruch der Stadt Offenbach. Bei dem zuvor durchgeführten Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main einerseits, in dem lediglich eine Grobplanung der An- und Abflüge zugrunde zu legen sei, und bei dem in erster Linie sicherheitsrechtlichen Verfahren für die Festsetzung von An- und Abflugverfahren andererseits handele es sich vielmehr um getrennte Verfahren mit jeweils eigenständigen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Alternative Verfahren zur Verkehrsabwicklung nicht geeignet

Für die Stadt Offenbach sei auch berücksichtigt worden, dass die Lärmbelastungen die Schwelle der Unzumutbarkeit in weiten Teilen des Stadtgebiets überschreiten. Die Festsetzung der Endanflugverfahren infolge der Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn sei aber sachlich deshalb besonders gerechtfertigt, weil sie der sicheren Durchführung unabhängiger Parallelanflüge auf verschiedene Landebahnen dienten und die dabei einzuhaltenden Präzisionsanflugverfahren und die daraus folgenden Vorgaben zu Sicherheitsabständen beachteten. Die von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung dazu angestellten Erwägungen, in die auch ein alternatives Verfahren zur Umfliegung der Stadt Offenbach eingestellt worden war, sind nach der Überzeugung des Senats nicht zu beanstanden. Die von der Stadt Offenbach vorgeschlagenen weiteren alternativen Verfahren, wie z.B. eine Anhebung des Gleitwinkels seien zur Verkehrsabwicklung nicht in gleichem Maße geeignet wie das vom Bundesaufsichtsamt festgesetzte und von der Stadt angefochtene Flugverfahren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2013
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16908 Dokument-Nr. 16908

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16908

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?