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Sozialgericht Berlin, Urteil vom 07.07.2016
- S 68 U 637/13 -
Streit um Nervengift in Kabinenluft: Sozialgericht weist Klage eines Flugbegleiters auf Anerkennung einer "Wie-Berufskrankheit" ab
Nervenerkrankung aufgrund dauerhafter Belastung durch vergiftete Luft an Bord eines Flugzeugs nicht nachweisbar
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass es sich nicht beweisen lässt, dass die Nervenerkrankung eines Flugbegleiters auf dessen dauerhafte Belastung durch vergiftete Luft an Bord der Flugzeuge zurückzuführen ist. Seine Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit war deshalb abzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts ist es jedoch naheliegend, auch zu prüfen, ob das vom Kläger geschilderte "fume event" nicht als Arbeitsunfall zu bewerten ist. Dieser Punkt war aber nicht Streitgegenstand.
Seit einigen Jahren häufen sich die Berichte von Piloten, Stewardessen und Flugbegleitern über Erkrankungen aufgrund vergifteter Kabinenluft. Als eine Ursache wird immer wieder das Nervengift TCP (Trikresylphosphate) genannt, das möglicherweise zusammen mit Öldämpfen von den Triebwerken durch die Belüftungsanlage an Bord der Maschinen gelangt. Besondere Vorkommnisse, bei denen in der Kabine plötzlich ein beißender, miefiger Geruch wahrgenommen wird, bezeichnet man dabei als "fume event". In der Wissenschaft ist bisher umstritten, inwiefern Giftstoffe in der Kabinenluft für Erkrankungen ursächlich sind.
Anspruch auf Verletztenrente
Bei Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Berufsausübung kann ein Anspruch auf Verletztenrente gegen die Unfallversicherung bestehen, wenn eine "Berufskrankheit" als Folge einer dauerhaften beruflichen Belastung (§ 9 SGB VII) oder ein
Ärzte diagnostizieren Nervenleitstörung und psychische Erkrankung
Der 1974 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit 1999 als
Berufsgenossenschaft lehnt Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab
Im April 2012 beantragte der Kläger bei der zuständigen Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, (Beklagte) die Anerkennung einer
Mit seiner im September 2013 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass bei ihm zumindest eine "Wie-Berufskrankheit" vorliege, aufgrund der ihm eine Verletztenrente zu gewähren sei.
Sozialgericht weist Klage auf Anerkennung einer "Wie-Berufskrankheit" ab
Nach weiteren medizinischen Ermittlungen und mündlicher Verhandlung wies das Sozialgericht Berlin die Klage jedoch ab. Es könnte nicht festgestellt werden, dass die Polyneuropathie des Klägers eine
Gesundheitsschädigungen nicht hinreichend dokumentiert
Abgesehen davon habe der Kläger dauerhafte Belastungen oder frühere Gesundheitsschädigungen auch nicht hinreichend dokumentiert. Er habe zwar lange als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2016
Quelle: Sozialgericht Berlin/ra-online
- Halswirbelsäulenerkrankungen von Berufsgeigern keine "Wie-Berufskrankheit"
(Bundessozialgericht, Urteil vom 18.06.2013
[Aktenzeichen: B 2 U 3/12 R und B 2 U 6/12 R]) - Multiple Chemikalienunverträglichkeit "MCS" kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 21.01.2016
[Aktenzeichen: S 10 U 130/14])
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Dokument-Nr. 22940
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