wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 08.10.2024

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.09.2024
- 2 BvL 3/17 -

Richtervorlage zum Kinderfreibetrag im Jahr 2014 unzulässig

Verfassungswidrigkeit nicht ausreichend begründet

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 Einkommen­steuer­gesetz (EStG) in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts betrifft die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungs­rechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Eltern erhalten unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder es werden bei der Einkommensteuerveranlagung Freibeträge berücksichtigt, unter anderem der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 EStG). Im Jahr 2014 war altersunabhängig je Kind ein Kinderfreibetrag von 4.368 Euro zu berücksichtigen. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat zwei Töchter. Bei der Einkommensteuerfestsetzung 2014 berücksichtigte das Finanzamt für beide Kinder jeweils unter anderem den Kinderfreibetrag. Die Klägerin hielt dessen Höhe für verfassungswidrig und legte gegen den Steuerbescheid erfolglos Einspruch ein. Das Niedersächsische Finanzgericht... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2024
- 2 A 11745/17.OVG -

Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz wegen Verletzung des Mindest­abstands­gebots verfassungswidrig?

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat dem Bundes­verfassungs­gericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung von Beamten in Rheinland-Pfalz in der Besoldungsgruppe A 8 in den Jahren 2012 bis 2014 verfassungsgemäß gewesen ist.

Das Land Rheinland-Pfalz ist durch das Grundgesetz verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten amtsangemessen zu besolden. Hierbei hat das BVerfG verschiedene Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung überprüft werden kann. Dazu gehört unter anderem auch das sog. Mindestabstandsgebot. Dieses besagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 01.10.2024
- 4 A 357/21 -

Keine Corona-Soforthilfe ohne Nebenbestimmungen

Mittelgewährung ohne diese Bestimmungen verstößt gegen das Unionsrecht

Das Ober­verwaltungs­gericht Münster hat entschieden, dass Nebenbestimmungen zu Bewilligungs­bescheiden über die Corona-Soforthilfen in NRW nicht isoliert aufgehoben werden dürfen. Entsprechende Nebenbestimmungen waren nach Mitteilung des Landes NRW sämtlichen von März bis Mai 2020 erlassenen etwa 430.000 Bewilligungs­bescheiden über NRW-Soforthilfen 2020 beigefügt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligte der seinerzeit noch in Düsseldorf ansässigen Klägerin für ihren Handwerksbetrieb Ende März 2020 eine NRW-Soforthilfe 2020 in Höhe von 9.000 Euro. Im Bewilligungsbescheid finden sich unter „II. Nebenbestimmungen“ insgesamt acht als solche bezeichnete Nebenbestimmungen, gegen die sich die Klägerin mit ihrer Klage in erster Instanz erfolglos gewandt hat.... Lesen Sie mehr

Werbung

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2024
- C-399/22 -

Westsahara-Tomaten dürfen nicht als marokkanisch gekennzeichnet werden

Marokko als Ursprungsland für Erzeugnisse aus der Westsahara ist irreführend

Melonen und Tomaten aus dem umstrittenen Gebiet der Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wäre Marokko als Ursprungsland angegeben, würde dies die Verbraucher über ihren wahren Ursprung irreführen, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

Die Westsahara ist ein Gebiet im Nordwesten Afrikas, das an Marokko, Algerien und Mauretanien grenzt und an dessen Westküste sich der Atlantik befindet. Der größte Teil dieses Gebiets wird derzeit von Marokko kontrolliert, ein kleinerer, sehr dünn besiedelter östlicher Teil vom Front Polisario, einer Bewegung, die sich für die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung durch das Volk... Lesen Sie mehr