wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 26.10.2007
3b C 715/06 -

Schadens­ersatz­pflicht des Mieters aufgrund Anbohrens von Kunststofffenstern

Bohren von Löchern in Kunststofffenstern ohne Zustimmung des Vermieters stellt Pflichtverletzung dar

Bohrt ein Wohnungsmieter ohne Zustimmung des Vermieters Kunststofffenster an, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar und begründet eine Schadens­ersatz­haftung nach § 280 Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung in den Kunststofffenstern der Wohnung zahlreiche Löcher gebohrt. Nach dem Ende des Mietverhältnisses im April 2006 verlangte die Vermieterin wegen des Austauschs der beschädigten Fenster Schadensersatz in Höhe von 3.151,00 EUR. Da sich die Mieter weigerten eine Haftung anzuerkennen, erhob die Vermieterin Klage.

Anspruch auf Schadensersatz wegen beschädigter Kunststofffenster

Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Austauschs der beschädigten Fenster zu. Das Anbohren von Kunststofffenstern ohne Einwilligung des Vermieters stelle eine Pflichtverletzung dar. Auch für einen Laien sei klar, dass die Substanz der Fenster hierdurch beschädigt wird und die Bohrlöcher beim Auszug nicht ohne weiteres verschlossen werden können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Spandau, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25327 Dokument-Nr. 25327

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25327

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?