wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.06.2021
3 K 65/21.KO -

Werbeanlage innerhalb von Bad Ems darf errichtet werden

VG Koblenz gibt Klage statt

Die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems steht der Erteilung der Genehmigung für eine beleuchtete, doppelseitige Werbeanlage auf einem Monofuß für geklebte Plakate oder Folien nicht entgegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger beantragte im März 2019 eine Genehmigung für eine solche Werbeanlage auf seinem Grundstück. Da der Standort weniger als 40 m von der Lahn entfernt ist, führte der Rhein-Lahn-Kreis ein wasserrechtliches Verfahren durch. Er versagte die Genehmigung mit der Erwägung, die geplante Werbeanlage stehe in Widerspruch zur Werbeanlagensatzung der Stadt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage beim Verwaltungsgericht.

Kein Verstoß gegen die Werbeanlagensatzung feststellbar

Die Klage hatte Erfolg. Dem Kläger, so die Koblenzer Richter, sei die Genehmigung zu erteilen, weil dem Vorhaben weder wasserrechtliche noch baurechtliche Vorschriften entgegenstünden. Es solle in einem Bereich verwirklicht werden, in dem verschiedene Gewerbebetriebe und auch weitere Werbeanlagen anzutreffen seien. In dieser Umgebung füge sich die Werbeanlage ein. Ein Verstoß gegen Normen des Bauordnungsrechts, zu denen auch die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems zähle, sei nicht gegeben. Dabei brauche das Gericht nicht abschließend zu beurteilen, ob diese Satzung überhaupt wirksam sei, ihr insbesondere ein hinreichend gebietsspezifisch ausgestaltetes Gesamtkonzept zugrunde liege, da ein Verstoß gegen die von dem Beklagten als verletzt angesehenen satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht feststellbar sei. § 4 Nr. 7 der Satzung, wonach Werbeanlagen bei von der Straßenbegrenzungslinie oder vom Bürgersteig zurückgesetzten Gebäuden auch in Form von "Steelen" bzw. Werbepylonen zulässig seien, sei nicht anwendbar, da die Werbeanlage nicht zwischen einem Gebäude und der Straße aufgestellt werden solle.

Auch keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes ersichtlich

Sie führe am geplanten Standort angesichts der in der näheren Umgebung vorhandenen Werbeanlagen auch nicht zu einer Störung des Orts- und Landschaftsbildes im Sinne des § 4 Nr. 1 der Satzung. Nachteilige Auswirkungen auf die Denkmalzone "Lahnstraße 2 bis 30" oder auf Einzeldenkmäler seien ebenfalls nicht ersichtlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bad Ems | Plakatwerbetafel | Plakatwerbung | Werbeanlagesatzung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30554 Dokument-Nr. 30554

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30554

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?