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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28.06.2017
- 6 K 556/17 -
Wegnahme von rund 80 Tieren wegen massiven tierschutzrechtlichen Verstößen rechtmäßig
Auch lebenslanges Verbot zum Umgang mit Tieren jeglicher Art und Rasse nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein gegen einen Tierhalter angeordnetes zeitlich unbefristetes Haltungs-, Betreuungs- und Umgangsverbot mit Tieren jeglicher Art und Rasse wegen massiver tierschutzrechtlicher Verstöße nicht zu beanstanden ist. Auch die damit einhergehende Wegnahme von rund 80 Tieren ist somit rechtmäßig.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 hatte die Städteregion Aachen bei einem Halter von rund 80 Tieren aus Monschau auf richterliche Anordnung eine Durchsuchung durchgeführt. Unmittelbar danach verhängte sie gegen den Kläger wegen massiver tierschutzrechtlicher Verstöße mit sofortiger Wirkung u. a. ein zeitlich unbefristetes Haltungs-, Betreuungs- und Umgangsverbot mit Tieren jeglicher Art und Rasse und untersagte ihm die Nutzung der auf seinem Grundstück befindlichen Stallungen. Ferner wurde die Herausgabe sämtlicher
Tiere teils lebensbedrohlich mangelernährt und dehydriert
Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass der Kläger, gegen den bereits seit Januar 2005 ein bestandskräftiges Verbot zum gewerbsmäßigen Handel mit Pferden und Vieh besteht, massiv gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. Die rund 80
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Wegnahme von Tieren wegen nicht artgerechter Unterbringung und Versorgung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.06.2017
[Aktenzeichen: 2 K 187/17.KO]) - Wegnahme und Veräußerung von Pferden wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.05.2017
[Aktenzeichen: 3 M 51/17])
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Dokument-Nr. 24749
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