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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 08.12.2017
- 7 K 1859/17 -
Lebensmittellabore müssen auffällige Befunden melden
Meldepflicht des Laborverantwortlichen
Private Labore, die im Rahmen ihrer Untersuchungen von Lebensmitteln auffällige Befunde feststellen, müssen diese der zuständigen Behörde melden. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
Hintergrund des Verfahrens war die begehrte Feststellung eines privaten Labors, dessen Verantwortlicher mit einem Bußgeld belegt worden war, dass eine derartige
EU-Recht steht Meldepflicht von Laborverantwortlichen nicht entgegen
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches normiere eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ ra-online
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Dokument-Nr. 25244
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