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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 12.10.2023
- 11 L 276/23 -
Berliner Taxi-Betriebe dürfen keine Gäste ohne Ausnahmegenehmigung am BER aufnehmen
Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz rechtfertigt Widerruf der Ausnahmegenehmigung für alle Taxen
Taxiunternehmen mit Sitz in Berlin dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Berlin Fahrgäste vom Flughafen BER nur mit einer besonderen Genehmigung befördern.
Die Antragstellerin, ein in Berlin ansässiges Taxiunternehmen, war im Besitz einer sog. Ladeberechtigung zur Beförderung von Fahrgästen vom
Widerruf der Ausnahmegenehmigung für sämtliche Fahrzeuge nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerin zurückgewiesen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33387
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