wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2022
4 K 456/21 -

Fahrerlaubnis kann bei Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden

159 Parkverstöße rechtfertigen Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet; ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin erneut entschieden.

Der Kläger war seit 1995 Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3. Im Juli 2021 erfuhr das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, dass gegen den Kläger innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren geführt worden waren, darunter 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nach Anhörung des Klägers entzog die Behörde ihm daher die Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung. Hiergegen wandte der Kläger ein, die Verstöße mit den drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen hätten andere Personen begangen. Gegen die Entscheidungen habe er lediglich kein Rechtsmittel eingelegt, um der Behörde Arbeit zu ersparen. Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage sei als milderes Mittel zuvor angezeigt gewesen. Er sei beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Vielzahl der Bagatellverstöße begründet fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges

Das VG hat die Klage abgewiesen. Zu Recht sei die Behörde von einer mangelnden Fahreignung des Klägers ausgegangen. Zwar hätten dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Anders sei dies aber, wenn ein Kraftfahrer offensichtlich nicht willens sei, im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten. Hier begründe bereits die Anzahl der für sich genommen unbedeutenden Verstöße, die nahezu ausnahmslos im Wohnumfeld begangen worden seien, Zweifel an der Eignung des Klägers. Es komme auch nicht darauf an, ob möglicherweise andere Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich seien. Denn derjenige, der durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfahre, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen, und dagegen nichts unternehme, zeige hierdurch charakterliche Mängel, die ihn selbst als einen ungeeigneten Verkehrsteilnehmer auswiesen. Sei die Entscheidung zur Entziehung zwingend vorgesehen, komme es auch nicht darauf an, ob der Betroffene die Fahrerlaubnis beruflich benötige.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Fahrerlaubnisrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32381 Dokument-Nr. 32381

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32381

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?