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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2023
- 6 K 264/21 -
Zweckentfremdungsverbot kann auch für Bauruine gelten
Bauruine darf nicht abgerissen werden
Ein ursprünglich zu Wohnzwecken errichtetes Gebäude kann allein durch bewussten jahrelangen Leerstand und dadurch bedingten baulichen Verfall nicht der Geltung des Zweckentfremdungsverbots entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin, eine Bauentwicklungsgesellschaft, kaufte im Jahr 1998 ein Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte zur Durchführung eines Investitionsvorhabens mit dem Ziel der Sanierung und
Verfallenlassen von Wohnraum hebelt Zweckentfremdungsverbots nicht aus
Die dagegen gerichtete Klage hat das VG abgewiesen. Das betroffene Gebäude stelle zweckentfremdungsrechtlich geschützten Wohnraum dar, weil es weiterhin zur dauernden Wohnnutzung geeignet sei. Zwar sei das Gebäude in seinem derzeitigen stark sanierungsbedürftigen und baufälligen Zustand aktuell nicht bewohnbar. Zu
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33284
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