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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.10.2015
- VG 1 L 317.15 -
Abriss von Wohnraum zum Bau neuer Eigentumswohnungen stellt nicht immer verbotene Zweckentfremdung dar
Unzulässigkeit erst bei Bau von Wohnungen im Luxussegment erreicht
Der Abriss von Mietwohnraum verstößt nicht gegen das Verbot der Zweckentfremdung, wenn auf demselben Grundstück Eigentumswohnungen entstehen sollen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin-Wilmersdorf, das mit einem sechsgeschossigen, seit 2011 leerstehenden Wohngebäude bebaut ist. Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück den
Mit Abriss einhergehender Verlust von Wohnraum wird durch Schaffung angemessenen Ersatzwohnraums ersetzt
Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte die behördliche Anordnung. Der mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 21780
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