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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.10.2021
- VG 11 K 181/20 -
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kann Ausnahmegenehmigung zum Parken auch für Übertragungswagen mit mobiler Technik beanspruchen
Anspruch auf Neubescheinigung wegen Ermessungsfehlergebrauchs
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin wegen Ermessensfehlgebrauchs zur Neubescheidung über den Antrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit einem Übertragungswagen mit mobiler Übertragungstechnik verurteilt.
Die Klägerin beantragte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt beim Bezirksamt eine
Anspruch auf Neubescheidung wegen fehlerhafter Ermessenausübung
Das VG hat der Klage teilweise stattgegeben. Die Erteilung einer
Zur Erfüllung des Rundfunkauftrages auf beantragte Ausnahmegenehmigung dringend angewiesen?
Maßgeblich sei vielmehr, ob die Klägerin zur Erfüllung ihres Rundfunkauftrages auf die beantragte
Antrag auf Zulassung der Berufung kann gestellt werden
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30992
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