wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.10.2021
VG 11 K 181/20 -

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kann Ausnahmegenehmigung zum Parken auch für Übertragungswagen mit mobiler Technik beanspruchen

Anspruch auf Neubescheinigung wegen Ermessungs­fehler­gebrauchs

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin wegen Ermessens­fehl­gebrauchs zur Neubescheidung über den Antrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auf eine Ausnahmegenehmigung zum Parken mit einem Übertragungswagen mit mobiler Übertragungstechnik verurteilt.

Die Klägerin beantragte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt beim Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung zum Parken ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein sowie zum Parken auch in einem Halteverbotsbereich für einen Übertragungswagen mit je nach Einzelfall wechselnder, mobiler Übertragungstechnik. Dies lehnte das Bezirksamt u.a. mit der Begründung ab, eine Ausnahmegenehmigung werde nur für Fahrzeuge mit fest installierter Übertragungstechnik erteilt. Die Klägerin legte Widerspruch ein, den das Bezirksamt zurückwies, da seiner Auffassung nach ein dringendes Erfordernis für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht anzuerkennen sei. Hiergegen wandte sich die Klägerin u.a. unter Bezugnahme auf die Rundfunkfreiheit und ihre Grundversorgungsaufgabe.

Anspruch auf Neubescheidung wegen fehlerhafter Ermessenausübung

Das VG hat der Klage teilweise stattgegeben. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung stehe im behördlichen Ermessen. Eine solche könne nur in einer besonderen Ausnahmesituation erteilt werden. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Neubescheidung, da das Bezirksamt sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe. Zwar sei das Ermessen nicht so weit reduziert, dass nur die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gegenüber der Klägerin ermessensfehlerfrei sei. Jedoch habe das Bezirksamt sein Ermessen insoweit fehlerhaft ausgeübt, als es das dringende Bedürfnis der Klägerin an der begehrten Ausnahmegenehmigung mit der nicht sachgerechten Begründung verneint habe, die Übertragungstechnik sei nicht fest in dem Fahrzeug eingebaut.

Zur Erfüllung des Rundfunkauftrages auf beantragte Ausnahmegenehmigung dringend angewiesen?

Maßgeblich sei vielmehr, ob die Klägerin zur Erfüllung ihres Rundfunkauftrages auf die beantragte Ausnahmegenehmigung dringend angewiesen sei. In diesem Zusammenhang komme es insbesondere nicht darauf an, wie viele Fahrzeuge der Klägerin mit fest verbauter Technik bereits für eine Übertragung genutzt würden. Vielmehr obliege es auf der Grundlage der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG allein der Klägerin, zu entscheiden, wie viele Fahrzeuge sie für ihre journalistische Arbeit benötige und mit welcher Technik diese ausgestattet zu sein hätten. Hierzu dürfe das Bezirksamt keine Überlegungen anstellen.

Antrag auf Zulassung der Berufung kann gestellt werden

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausnahmegenehmigung | Fahrzeug | Parken | Rundfunkanstalten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30992 Dokument-Nr. 30992

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30992

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?