wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2010
VG 2 K 118.09 -

Fehler im Rechenschaftsbericht – Partei DIE.LINKE muss Sanktionszahlung leisten

Verstoß gegen verfassungsrechtliches Transparenzgebot

Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Parteiengesetzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht für dieses Jahr zu veröffentlichen.

WASG hätte Spende der Linkspartei in Rechenschaftsbericht festhalten müssen

Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Transparenzgebot sei es notwendig gewesen, darin den fraglichen Betrag nicht nur als Ausgabe der Linkspartei.PDS auszuweisen. Vielmehr hätte in dem Rechenschaftsbericht auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass die WASG von der Linkspartei.PDS eine Spende in entsprechender Höhe erhalten habe. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte DIE.LINKE diese Pflicht nach Auffassung des Gerichts auch erkennen können.

Partei muss Sanktion in Höhe des Zweifachen Betrages zahlen

Der Verstoß führt nach dem Parteiengesetz dazu, dass eine Sanktion in Höhe des Zweifachen des nicht im Rechenschaftsbericht veröffentlichten Betrages festzusetzen ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Parteispenden | Rechenschaftsbericht | Sanktionen | Strafzahlung | Transparenzgebot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9059 Dokument-Nr. 9059

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9059

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?