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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2010
- VG 2 K 118.09 -
Fehler im Rechenschaftsbericht – Partei DIE.LINKE muss Sanktionszahlung leisten
Verstoß gegen verfassungsrechtliches Transparenzgebot
Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Parteiengesetzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem
WASG hätte Spende der Linkspartei in Rechenschaftsbericht festhalten müssen
Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche
Partei muss Sanktion in Höhe des Zweifachen Betrages zahlen
Der Verstoß führt nach dem Parteiengesetz dazu, dass eine Sanktion in Höhe des Zweifachen des nicht im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin
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Dokument-Nr. 9059
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