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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.11.2010
- VG 27 K 240.10/ VG 27 L 224.10 -
Medienrat begeht beachtliche Fehler bei Frequenzentzug: Christlicher Hörfunksender "Radio Paradiso" darf vorerst weiter senden
Medienrat muss erneut über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen entscheiden
"Radio Paradiso" darf seinen Sendebetrieb in Berlin und Brandenburg vorerst weiter fortsetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unter zehn Bewerbern für die bislang von "Radio Paradiso" genutzten und bis zum 30. November 2010 befristeten
Beachtliche Fehler bei Vergabeentscheidung unterlaufen
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Entscheidung der Medienanstalt aufgehoben. Dem für die Vergabeentscheidung zuständigen Medienrat seien bei der Entscheidung, die
Medienrat ging von unvollständigen bzw. teilweise unrichtig ermittelten Sachverhalt aus
Zudem sei das Gremium hinsichtlich der bisherigen Sendetätigkeit von "Radio Paradiso" von einem unvollständig bzw. teilweise unrichtig ermittelten Sachverhalt ausgegangen. Weiterhin seien die im Bescheid angegebenen Gründe dafür, dass "Oldiestar" bei seinen Wortbeiträgen gegenüber "Radio Paradiso" qualitativ vorrangig sei, nicht nachvollziehbar. Schließlich sei der Medienrat auf die von "Radio Paradiso" im
Sendeerlaubnis für "Oldiestar" vorläufig außer Kraft gesetzt
Zugleich hat das Gericht die "Oldiestar" erteilte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ ra-online
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Dokument-Nr. 10556
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