Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.11.2020
- VG 3 L 612/20 -
Kinder haften nicht für ihre Eltern
Keine Rechtsgrundlage für Überweisung an eine andere Schule ohne in der Person des Schülers liegendem Grund
Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der 15-jährige Antragsteller besucht eine
Bildungsverwaltung spricht Schulverweis wegen gestörten Schulfrieden durch den Vater aus
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sprach mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 23. Oktober 2020 die Überweisung des Antragstellers an eine andere
Fehlende geeignete Rechtsgrundlage für Überweisung an eine andere Schule
Der Eilantrag des Antragstellers hatte Erfolg. Nach Auffassung des VG fehlt es für die Überweisung des Antragstellers an eine andere
Verhalten des Vaters kann Schüler nicht zugerechnet werden
Die Überweisung auf eine andere
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29523
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29523
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.