Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 11.11.2019
- VG 5 K 143.17 -
Gesetzlichen Meldefristen versäumt: Schwermetallvergiftung nach Tätigkeit auf Polizei-Schießständen kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
Erkrankung muss innerhalb einer Frist von zehn Jahren gemeldet werden
Ein in den Ruhestand versetzter ehemaliger Polizeibeamter kann keine Anerkennung einer Berufskrankheit verlangen, weil er in seiner Dienstzeit an Schießstände der Berliner Polizei eingesetzt war. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
Der 54-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte geltend gemacht, er habe sich eine Schwermetallvergiftung durch seine Tätigkeit auf Schießständen der Berliner
Frist für Geltendmachung von Forderungen verstrichen
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Zwar kämen Erkrankungen, die auf einer Vergiftung durch bestimmte
Auch relative Ausschlussfrist zum Zeitpunkt der Unfallanzeige abgelaufen
Selbst wenn die zehnjährige absolute Ausschlussfrist hier nicht abgelaufen gewesen sein sollte, habe der Kläger nach eigenem Bekunden bereits seit 2010 Kenntnis von einer erhöhten Schwermetallbelastung gehabt, so dass er spätestens im Laufe des Jahres 2015 nach der Presseberichterstattung zu den Schießständen der Berliner
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online (pm/kg)
- Hautkrebs durch Strahlung beim Schweißen: Berufskrankheit
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 08.06.2005
[Aktenzeichen: S 36 U 155/03]) - Anerkennung von Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit setzt arbeitsplatzbezogenen Inhalationstest voraus
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2019
[Aktenzeichen: L 9 U 159/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28078
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28078
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.