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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.07.2013
- VG 5 L 172.13 -
Feuerwehrmann erhält keinen Sonderurlaub für Yoga-Kurs
Yoga-Kurs fehlt es an speziellem und unmittelbarem Bezug zu übertragenen dienstlichen Aufgaben als Hauptbrandmeister
Für die Durchführung eines Yoga-Seminars kann ein Feuerwehrmann grundsätzlich keinen Sonderurlaub beanspruchen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, ein schwerbehinderten Menschen gleichgestellter Hauptbrandmeister bei der Berliner
Gewährung von Sonderurlaub setzt Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück. Die Gewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- VG Trier: Polizist hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub für Teilnahme an Schießweltmeisterschaft
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 09.08.2011
[Aktenzeichen: 1 K 610/11.TR]) - Beamter erhält keinen Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009
[Aktenzeichen: 10 A 10042/09.OVG])
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Dokument-Nr. 16219
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