wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2011
VG 6 L 1.11 -

VG Berlin: Eilantrag gegen Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 erfolglos

Gebäude- und Wohnungszählung verfassungsgemäß

Die nach dem Zensusgesetz 2011 vorgesehene Gebäude- und Wohnungszählung ist verfassungsgemäß. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.

Die Antragstellerin im zugrunde liegenden Fall ist eine privatrechtliche Wohnungsbaugenossenschaft, die für sich als „Mietergenossenschaft in und über den Prenzlauer Berg hinaus“ wirbt, etwa 600 Mitglieder und einen Bestand von 650 Wohnungen und Gewerbeeinheiten hat. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übersandte ihr das „an alle Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011“ adressierte Formularschreiben nebst Fragebögen zu 113 Wohnungen.

Eingriff in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hier zulässig

Das Verwaltungsgericht Berlin wies den hiergegen gerichteten Eilantrag ab. Gegen das so genannte Erstankündigungsschreiben sei ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schon nicht statthaft, weil zunächst ein förmlicher Bescheid des Amtes für Statistik abgewartet werden müsse. Zum anderen sei die Gebäude- und Wohnungszählung verfassungsgemäß. Zwar werde mit der Erhebung von Auskünften in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Eine solche Erhebung sei aber zulässig. Sie beruhe auf einem förmlichen Gesetz, das deren Zweck klar umgrenze und sowohl die erhebungsberechtigte Stelle als auch den Kreis der Auskunftspflichtigen festlege. Sie diene legitimen Zwecken des gemeinen Wohls, weil die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung u.a. zur Erfüllung einer EU-Berichtspflicht sowie für volkswirtschaftliche Zwecke benötigt würden.

Sorge hinsichtlich Zweckentfremdung oder Missbrauch von Daten diffus und unbegründet

Sie sei auch nicht unverhältnismäßig. Selbst wenn mit der Erhebung sensible Angaben verlangt werden sollten, dienten diese allein statistischen Zwecken, würden also nur losgelöst von den Personal- bzw. Unternehmensdaten in anonymisierter Form verarbeitet. Die von der Antragstellerin geäußerte Sorge, Daten könnten zweckentfremdet oder missbraucht werden, sei diffus und unbegründet. Das Zensusgesetz und das Bundesstatistikgesetz stellten schließlich durch organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen hinlänglich sicher, dass die Angaben nicht auch zu anderen Zwecken ge- oder missbraucht würden, insbesondere sei nicht erkennbar, dass die Aufbewahrungsfrist von maximal vier Jahren unverhältnismäßig lang sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12173 Dokument-Nr. 12173

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12173

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?