wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.10.2007
VG 80 Dn 16.07 -

Besitz und Versand von Kinderpornografie: Disziplinarkammer entfernt Hauptbrandmeister aus dem Dienst

Unehrenhafte Entlassung

Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin sprach gegen einen Hauptbrandmeister der Berliner Feuerwehr die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aus. Der Beamte hatte über mehrere Jahre insgesamt mehr als 100 Bilddateien mit pornografischen Darstellungen auf seinem privaten PC gesammelt und auf CD-ROM gebrannt, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben (Kinderpornografie).

In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende Richter ausgeführt, der Beamte habe bereits durch den Besitz von Kinderpornos erhebliche Persönlichkeitsmängel offenbart und das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Selbstbeherrschung, Zuverlässigkeit und moralische Integrität von Grund auf erschüttert.

Das Gericht hat offen gelassen, ob im Falle des beklagten Beamten bereits der bloße Besitz kinderpornografischer Bilddateien für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausreichend gewesen wäre. Das sei zwar bei Lehrern und Polizeibeamten, die in besonderem Maße auf das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit angewiesen seien, der Fall; für die Beamtengruppe der Feuerwehrbeamten sei es indes noch nicht entschieden.

Die "unehrenhafte Entlassung" des beklagten Beamten sei jedenfalls deswegen gerechtfertigt, weil er zusätzlich kinderpornografische Darstellungen per E-Mail an Dritte versandt habe. Diese Weitergabe habe in besonderer Weise dazu beigetragen, dass wiederholt und fortlaufend in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kinder eingegriffen worden sei, ohne dass diese sich dagegen hätten wehren können.

Da der Beamte über mehrere Jahre hinweg keine Hemmungen entwickelt habe, kinderpornografische Darstellungen aus dem Internet herunter zu laden und diese zum Teil an Dritte weiter zu versenden, sah die Disziplinarkammer das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in die Zuverlässigkeit und moralische Integrität des dienstlich ansonsten gut beurteilten Beamten als zerstört an. Bei seiner Entscheidung, den Kläger aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen hat das Gericht sich auch von generalpräventiven Erwägungen leiten lassen. Kinderpornografie habe sich insbesondere im Zusammenhang mit der Globalisierung des Datenaustauschs und der Datennutzung im Rahmen des Internet als ein sehr ernst zu nehmendes Gefahrenpotenzial erwiesen.

Die Disziplinarkammer wird in den nächsten Wochen vier weitere vergleichbare Verfahren verhandeln, die sich gegen Lehrer und Polizeibeamte richten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/07 des VG Berlin vom 04.10.2007

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Disziplinarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4948 Dokument-Nr. 4948

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4948

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?