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Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 05.09.2013
- 1 L 407/13 -
Tageseltern scheitern mit Eilantrag gegen Dresdner Internetportal für Kindertagespflege
Ungleichbehandlung der Angebote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege durch Tageseltern nicht plausibel belegt
Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Dresden ein geplantes Internetportal für Kindertagesbetreuung wie geplant in Betrieb nehmen darf. Ein dagegen gerichteter Eilrechtschutzantrag mehrerer Tageseltern, die die vom Gesetzgeber vorgesehene Gleichwertigkeit der Angebote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für nicht hinreichend beachtet hielten, blieb erfolglos. Nach Auffassung des Gerichts konnten die Eltern nicht deutlich machen, auf welche konkrete Art und Weise sie in dem Internetportal für Kindertagesbetreuung gleichrangig mit den Kindertageseinrichtungen behandelt werden wollen und welche konkreten Programmierungen sie begehren.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um das Begehren von sieben Dresdener Tageseltern, die der Landeshauptstadt Dresden die Freischaltung eines Internetportals für Kindertagesbetreuung vorläufig untersagen wollten. Die Antragsteller hatten moniert, dass die Stadt die vom Gesetzgeber vorgesehene Gleichwertigkeit der Angebote von Kindertageseinrichtungen und
Eltern hatten zeitlich ausreichend Möglichkeiten sich mit ihrem Anliegen direkt an die Stadt zu wenden
Die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden sahen jedoch keinen Anspruch der Antragsteller, die Inbetriebnahme des Portals vorläufig zu untersagen. Die Tageseltern hätten bereits nicht deutlich gemacht, auf welche konkrete Art und Weise sie in dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
- Eilantrag auf Gewährung eines vorläufigen Betreuungsplatzes zur Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder abgelehnt
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.2013
[Aktenzeichen: 7 L 2889/13.F]) - Kindergarten klärt erzieherische Fragen mittels Pendel – Widerruf der Betriebserlaubnis zulässig
(Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 24.08.2011
[Aktenzeichen: 5 K 484/10.KS])
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Dokument-Nr. 16729
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