Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 21.07.2011
- 5 L 383/11, 5 L 385/11 -
VG Dresden: Gymnasium darf Teilnahme am Französisch-Unterricht nicht per Losverfahren ermitteln
Trotz Überschreitung der Klassenobergrenze müssen bei großer Nachfrage räumliche und personelle Kapazitäten ausgenutzt werden
Haben sich an einer Schule zu viele Schüler für das Fach Französisch als zweite Fremdsprache entschieden, darf die Schule die freien Plätze nicht mittels eines Losverfahrens an die Schüler vergeben und die restlichen Schüler für den Russisch-Schulunterricht einteilen. Sofern das Fach für den Unterricht angeboten wird, bestehe zumindest ein Anspruch auf Zulassung innerhalb der verfügbaren Kapazitäten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Die beiden
Gymnasium ermittelt Schüler für den Französischunterricht per Losverfahren
Nachdem sich in der Folge nicht genügend Freiwillige für den Russischunterricht fanden, führte das Berthold-Brecht-Gymnasium am 20. Mai 2011 ein
Schüler haben Anspruch auf Zulassung innerhalb der verfügbaren Kapazität
Die gerichtlichen Anträge zweier nicht vom Losglück begünstigter
Schule muss auf effektive Ausnutzung vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten achten
Zur Überzeugung des Gerichts seien am Berthold-Brecht-Gymnasium noch mindestens zwei Unterrichtsplätze in den beiden Französischklassen der Klassenstufe 6 vorhanden, da diese vom Raumangebot her mit bis zu 30 Schülern geführt werden könnten. Zwar sei damit eine Überschreitung der regelmäßigen Klassenobergrenze von 28 Schülern verbunden. Aufgrund der vorliegenden außergewöhnlichen Situation - der gegenüber dem angebotenen Russischunterricht mit großer Mehrheit gewählten zweiten Fremdsprache Französisch - sei "in besonderem Maße auf die effektive Ausnutzung der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten zu achten."
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12018
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12018
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.