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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2016
- 12 K 87/14 -
Straßenbaubeitrag: Anlieger muss für neue Straßenlaternen zahlen
Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen
Die Stadt Ratingen hat einen Grundstückseigentümer in Ratingen-Homberg zu Recht zu einem Straßenbaubeitrag für neue Straßenlaternen herangezogen. Das hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit soeben verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf weitere Beitragsverfahren in der Stadt Ratingen.
In der Straße in Homberg ließ die Stadt zwischen Juni 2008 und Februar 2009 Arbeiten an der
Gericht: Heranziehung zum Straßenbaubeitrag ist rechtmäßig
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat zur Urteilsbegründung ausgeführt: Die Heranziehung zu dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2016
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Düsseldorf (pm/pt)
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Dokument-Nr. 22073
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