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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2023
- 2 K 2957/23 -
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Vorbereitungsdienst wegen Verbreitung rassistischer und antisemitischer Chatnachrichten rechtmäßig
Entlassung auch vor Eintritt in den Polizeidienst möglich
Ein Kommissaranwärter, der vor seiner Ernennung zum Polizeibeamten fremdenfeindliche und antisemitische Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Polizeibeamten gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen.
Der 2002 geborene Polizeibeamte hatte 2019 in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder verbreitet, die Anspielungen auf farbige bzw. jüdische Menschen enthielten. 2021 wurde er in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen und versah seinen Dienst als
Fehlverhalten vor Eintritt in den Polizeivollzugsdienst rechtfertigt Entlassung
Das VG hat die durch das Polizeipräsidium Duisburg ausgesprochene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33132
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