Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2017
- 6 K 7615/16 -
Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet
Verurteilung wegen Straftat begründet Zweifel an Zuverlässigkeit gemäß Luftsicherheitsgesetz
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Hobby-Piloten die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz abzusprechen, weil er wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstraße von 168.000 Euro (350 Tagessätze) verurteilt worden ist, ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage des Hobby-Fliegers ab.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist bzw. war unternehmerisch mit mehreren Firmen im Bereich von Abrechnungen im Gesundheitswesen tätig. Er hatte von 2006 bis 2009 ihm nahestehende Personen zum Schein angestellt und ihnen Löhne bis zu 170.000 Euro im Jahr gezahlt, obwohl diese nie für seine Firma tätig waren. Dadurch hat er Steuern in Höhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen. Nach rechtskräftiger Verurteilung durch das Amtsgericht Darmstadt hatte er die Strafe bezahlt und den Steuerschaden ausgeglichen. Von seiner deutschen Privatflugzeugführererlaubnis (PPL-A Lizenz) kann er gleichwohl keinen Gebrauch machen, weil er unzuverlässig im luftsicherheitsrechtlichen Sinne ist.
Zweifel an Zuverlässigkeit besteht auch bei nicht mit dem Luftverkehr in engeren Zusammenhang stehender Straftat
Diese Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt und zur Begründung ausgeführt, dass die Sicherheit des Luftverkehrs ein sehr hohes Rechtsgut sei und empfindlich für Sabotage, Entführungen, Terroranschläge und ähnliches. Luftsicherheitsrechtlich zuverlässig sei daher nur, wer so viel Verantwortungsbewusstsein und Selbstbeherrschung aufbringe, dass er die Rechtsordnung jederzeit einhalte. Auch wenn ihm Vorteile geboten oder Nachteile angedroht würden, müsse er die Sicherheit des Luftverkehrs wahren. Bestünden auch nur geringe Zweifel daran, dass etwa ein
Auszug aus dem Luftsicherheitsgesetz
§ 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen
(1a) [...] 2 In der Regel fehlt es an der erforderlichen
1. wenn der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online
- BVerwG: Privatpiloten mit Altlizenz müssen sich Überprüfung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit unterziehen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.04.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 20.10 und BVerwG 3 C 24.10]) - Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 03.03.2009
[Aktenzeichen: 8 BV 07.496])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24321
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.