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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.05.2024
- 1 L 1559/24.F -
Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbespot von “DIE PARTEI” ausstrahlen
Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht mit hinreichender Evidenz anzunehmen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat dem Eilantrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) auf Ausstrahlung des Wahlwerbespots einer politischen Partei im Hörfunkprogramm „YOU FM“ stattgegeben.
Die Antragstellerin Die PARTEI beantragte beim Hessischen Rundfunk (hr) die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots für die anstehende
Wahlwerbespot von “DIE PARTEI” muss ausgestrahlt werden
Die VG hat den Hessischen Rundfunk verpflichtet, den von der Antragstellerin übermittelten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33998
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