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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.04.2014
- 14 L 641/14 -
"Die Rechte" darf am 1. Mai in Dortmund demonstrieren
Einschüchterungseffekt auf Bevölkerung kann ausreichend wirksam durch Auflagen entgegengewirkt werden
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag des Landesverbandes NRW der Partei „Die Rechte“ stattgegeben, so dass die für den 1. Mai 2014 in Dortmund angemeldete Versammlung mit dem Thema „Heraus zum 1. Mai“ stattfinden kann.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Polizeipräsidium Dortmund sein am 14. April 2014 verhängtes
Annahmen für notwendiges Versammlungsverbot nicht plausibel dargelegt
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen berief sich in seiner Entscheidung auf seinen Beschluss aus dem Vorjahr, der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt worden war, laut dem die dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
- Demonstration der "Rechten" am 1. Mai in Dortmund kann stattfinden
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.04.2013
[Aktenzeichen: 14 L 474/13]) - Eilantrag gegen Verbot der NPD Demonstration am 1. Mai in der Frankfurter Innenstadt teilweise erfolglos
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.2013
[Aktenzeichen: 5 L 1978/13.F]) - VGH Baden-Württemberg: "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" – Rechtsextreme Demonstration am 1. Mai in Heilbronn zulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.04.2011
[Aktenzeichen: 1 S 1250/11])
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Dokument-Nr. 18129
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