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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 15.05.2023
- 2 L 260/23.GI -
Keine Feuerwehrgebühren für spontane Hilfe bei einer Reifenpanne
Gebührenforderung für spontane Hilfe bei einer Reifenpanne rechtwidrig
Das Verwaltungsgericht Gießen gab einem Eilantrag statt, der sich gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Stadt Kirtorf für den Wechsel eines platten Reifens richtete.
In dem Gebiet der Antragsgegnerin kam es im Dezember 2022 zu einer Alarmierung der freiwilligen
VG: Keine Rechtsgrundlage für Gebührenforderung
Das Verwaltungsgericht Gießen gab dem hiergegen gerichteten Eilantrag statt. Nach Einschätzung des Gerichts sei der streitgegenständliche Bescheid evident rechtswidrig. Der Bescheid sei bereits nicht ausreichend begründet, weil weder die Antragstellerin noch das Gericht diesem entnehmen könne, auf welche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32917
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