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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 16.11.2007
- 11 B 5555/07 -
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Drogenfunden ist rechtmäßig
Gastwirt ist unzuverlässig
Eine Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit kann auch dann entzogen, wenn die betriebene Gaststätte Treffpunkt von Drogenkonsumenten und Drogenhändlern ist, und der Gastwirt hiergegen keine ausreichenden Maßnahmen ergreift. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Der Antragsteller betrieb in der Innenstadt von Hannover eine Diskothek. Bei einer Razzia im November 2007 wurden bei 25 Gästen Drogen in der Kleidung oder am Körper gefunden. Darüber hinaus fanden sich auf dem Fußboden oder schnell erreichbaren Versteckmöglichkeiten erhebliche Mengen an Drogen. Daraufhin widerrief die Landeshauptstadt dem Betreiber die Gaststättenerlaubnis wegen
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Der Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 16.11.2007
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Dokument-Nr. 5167
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