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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 09.06.2005
- 6 A 6717/04 -
VG Hannover weist die Klage einer Schülerin gegen die Rechtschreibreform ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Schülerin gegen das Niedersächsische Kultusministerium abgewiesen, mit der diese sich gegen die Unterrichtung in neuer Rechtschreibung wandte.
Am 31.7.2005 läuft der Übergangszeitraum ab, in dem in schriftlichen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen Abweichungen von der neuen Rechtschreibung nur als überholt gekennzeichnet, nicht aber als Fehler gewertet werden. Die Schülerin, die die 10. Klasse eines Gymnasiums in Oldenburg besucht, und deren Eltern sich bereits vor einigen Jahren gegen die
Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter Berufung auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Das Gericht hat eine Berufung gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Die Klägerin hat aber die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Nachtrag vom 10.10.2005:
siehe auch OVG Niedersachsen Beschluss:OVG lehnt Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Rechtschreibreform ab
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung des VG Hannover vom 09.06.2005
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Dokument-Nr. 583
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