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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 27.01.2011
- 1 L 56/11.KO -
Politische Meinungsäußerungen des Bürgermeisters in Gemeindeamtsblatt ohne Bezug zur Gemeinde unzulässig
Grußwort überschreitet verfassungsrechtliche Grenzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit eines kommunalen Amtsträgers
Ein Ortsbürgermeister darf im amtlichen Teil eines Mitteilungsblattes keine Stellungnahme zu allgemeinpolitischen Fragen abgeben, die keinen spezifischen Bezug zu seiner Gemeinde haben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall erschien am 24. Dezember 2010 im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Verbandsgemeinde Langenlonsheim das Weihnachtsgrußwort eines Ortsbürgermeisters, das sich in breiter Form auch mit bundes- und landespolitischen Fragen befasste. Unter anderem wurde die Arbeit der Bundeskanzlerin gelobt und kritisch auf landespolitische Vorkommnisse eingegangen. Nach einer Rüge der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und der Aufforderung, die Unzulässigkeit der
Textliche Gestaltung des Grußwortes bringt parteipolitische Präferenz klar zum Ausdruck und verletzt Verpflichtung der Kommunen zur Wahrung der parteipolitischen Neutralität
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Es fehle vorliegend, so das Gericht, schon an einem Recht des Antragstellers, das durch die geplante
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 11018
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