Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.04.2016
- 3 K 447/15.KO -
Keine Erstattungspflicht für Leistungen des Jobcenters trotz abgegebener aufenthaltsrechtlicher Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung des Angehörigen verliert nach Änderung des Aufenthaltszwecks die Wirkung
Ein Angehöriger, der sich verpflichtet, einen Verwandten bei sich aufzunehmen und sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die ab der Einreise und bis zur Aufenthaltsbeendigung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels anfallen, ist dem Jobcenter gegenüber dann nicht zur Erstattung der Leistungen verpflichtet, wenn sich der Aufenthaltszweck des Verwandten nach der Einreise geändert hat.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Klägers hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Seine Ehefrau, die Stiefmutter des Klägers, ist Weißrussin. Ihre 1998 bzw. 2003 geborenen Kinder besitzen beide Staatsangehörigkeiten. Der Kläger gab im Juli 2009 eine Verpflichtungserklärung nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ab. Hierin ist ausgeführt, dass er sich verpflichte, ab der Einreise seiner damals noch in Weißrussland lebenden Stiefmutter bis zur deren Aufenthaltsbeendigung oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den
Verpflichtungserklärung beschränkt sich auf Aufenthalt der Mutter bei ihren Kindern
Die Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22549
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22549
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.