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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.11.2011
- 3 K 57/11.KO -
VG Koblenz: Fingierte Messdaten rechtfertigen die Verhängung einer Geldbuße
Vermessungsingenieur muss 3.000 Euro zahlen
Legt ein Vermessungsingenieur im Rahmen einer Vermessung zur Teilung eines Grundstücks fingierte Messdaten vor, ist die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 3.000 Euro rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat der
Messamt stellt fingierte Messergebnisse fest
Nachdem der
Berufspflichten schuldhaft verletzt
Die Klage blieb ohne Erfolg. Das Landesamt habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 12645
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