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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 11.02.2011
- 1 L 1908/10 -
VG Köln: Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig
Preisansage verursacht für Anrufer unzulässig hohe Kosten und ist deutlich zu lang
Die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer "11861" ist wegen einer deutlich zu langen Preisansage, die dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursacht, zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Preisansage muss deutlich kürzer gefasst sein
Die
Bereits gezahlte Entgelte müssen nicht an Verbraucher zurückerstattet werden
Soweit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Jahrgang: 2011, Seite: 303 CR 2011, 303
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Dokument-Nr. 11128
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