Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.06.2021
- 13 K 25/15 -
Teilerfolg für "Die Welt" im Streit um Zugang zu Informationen zum Flughafen Berlin-Brandenburg
Kein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei Geheimhaltungsbedürftigkeit
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn muss zu Teilen der dort vorhandenen Unterlagen zum Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg Zugang gewähren, soweit sie nicht geheimhaltungsbedürftig sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit der Klage der "Welt" teilweise stattgegeben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist für die Verwaltung der Liegenschaften des Bundes, u.a. den Bau des Regierungsflughafens in Berlin (BER) zuständig. Im nördlichen Bereich des ehemaligen Flughafens Schönefeld soll ein Bereich für den Flugbetrieb der Bundesregierung und der Mitglieder des Bundestages, des Auswärtigen Amtes (u.a. zum Empfang ausländischer Staatsgäste) sowie des Bundesministeriums der Verteidigung und weiterer Bundesressorts errichtet werden. Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen wird der gesamte Regierungsflughafen als militärischer Sicherheitsbereich ausgewiesen. Im Jahr 2014 beantragten zwei Journalisten, ihnen Informationen über Planungsstand und Kosten, Korrespondenz mit anderen Stellen etc. zum Regierungsterminal des Hauptstadtflughafens BER zur Verfügung zu stellen. Dies lehnte die Bundesanstalt überwiegend ab, zuletzt mit der Begründung, dass die Akten als Verschlusssachen eingestuft seien. Im Laufe des Verfahrens hat die Beklagte zahlreiche Unterlagen der ursprünglich ca. 4024 Einzeldokumente freigegeben.
VG gibt Klage teilweise statt
Der hiergegen erhobenen Klage hat das Verwaltungsgericht teilweise stattgegeben. Es ist der Ansicht, dass der Verlag einen Anspruch auf Zugang zu einem Teil der begehrten amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat, weil insoweit keine Geheimhaltungsbedürftigkeit belegt worden sei. Es bestehe zwar kein
Kein Auskunftsanspruch bei Geheimhaltungsbedürftigkeit
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit habe die Bundesanstalt für einen Teil der noch in Streit stehenden 402 Dokumente nicht hinreichend begründet. Allein ein Bezug zu dem Regierungs-Terminal reiche hierfür nicht aus. Z.B. bei Dokumenten mit der Bezeichnung "Terminplan Sitzungstermine Aufsichtsrat" oder "Arbeitsergebnis Workshop" sei nicht erkennbar oder erläutert worden, dass es sich um sicherheitsrelevante Informationen handele. Bei anderen Dokumenten sei dagegen hinreichend deutlich, dass die Einstufung als Verschlusssache gerechtfertigt sei. Dies gelte z.B. auch für Zeichnungen und Pläne des Regierungs-Terminals und Infrastrukturvereinbarungen, da sie von besonderem Interesse für Terroristen und daher in besonderem Maße schutzbedürftig seien. Betreffend der nach Auffassung des Gerichts geheimzuhaltenden Unterlagen hat es die Klage daher abgewiesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30454
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30454
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.