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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.11.2018
- 13 K 6682/15 -
Dieselabgasskandal: Zonenbezogenes Fahrverbot in Bonn ab April 2019
Betroffen sind Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote einführen muss. Dies betrifft auf der Straße Belderberg Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße muss das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5/V-Motoren und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erfassen. Zudem muss die städtische Busflotte im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg zeitnah mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die klagende Deutsche Umwelthilfe die Änderung des Luftreinhalteplans von Bonn dahingehend, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) eingehalten wird. Sie ist der Auffassung, der Grenzwert könne nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote insbesondere für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden. Die Luftverschmutzung durch Stickoxide könne dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert würden. Ziel des Luftreinhalteplans müsse es sein, den Grenzwert für Stickstoffdioxid auf Dauer einzuhalten.
Ziele des Luftreinhalteplans nicht erreicht
Bonn hat das Ziel nicht erreicht. Der Jahresmittelwert lag auf der Reuterstraße 2017 bei 47 µg/m³ und am Belderberg 2016 bei 42 µg/m³.
Einführung streckenbezogener Fahrverbote und Nachrüstung von Bussen mit SCRT-Filtern notwendig
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 26663
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