Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 07.08.2012
- 14 K 4263/11 -
Glasfassade auf Drachenfels rechtswidrig: Verwendetes Glas ist nicht ausreichend gegen Vogelschlag wirksam
Touristen-Attraktion "Siebengebirge": Wahrung des Naturschutzes gefordert
Die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Erlaubnis zur Gestaltung der Glasfassade des Glaskubus auf dem Drachenfels ist rechtswidrig, weil es Vogelschutzglas gibt, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeidet als das bereits eingebaute Glas. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben.
Der Drachenfels ist mit jährlich etwa 450.000 Besuchern ein herausragendes touristisches Ziel von überregionaler Bedeutung. Das Drachenfelsplateau liegt in dem nach europäischen Vorgaben besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) "Siebengebirge". Schon seit vielen Jahren gab es Überlegungen, das Drachenfelsplateau umzugestalten. Im Herbst 2010 beschloss daher der Rat der Stadt Königswinter einen
Vogelschlag soll durch die Verwendung besonderer Glastypen verhindert werden
Gegen die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilte Befreiung erhob der BUND im August 2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht, weil er befürchtet, dass das verwendete Glas nicht geeignet ist,
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13920
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13920
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.