wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.07.2013
21 K 2589/12 -

Vertriebsverbot von Mobilfunkrepeatern rechtmäßig

Inbetriebnahme der Geräte ohne Einverständnis der Mobil­funk­netz­betreiber und deren zugeteilter Frequenzen unzulässig

Das Verwaltungsgericht Köln hat ein von der Bundesnetzagentur verhängtes Verbot zum Vertrieb von so genannten Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, für rechtmäßig erklärt. Da die für die Repeater genutzten Frequenzen den Mobil­funk­netz­betreibern zugeteilt wurden, ist die Inbetriebnahme der Geräte durch andere ohne Einverständnis der Netzbetreiber mangels entsprechender Frequenzzuteilung unzulässig.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls vertreibt so genannte Mobilfunkrepeater, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können und in Bereichen mit schlechten Empfangsbedingungen - z.B. in Tiefgaragen, in U-Bahnstationen und in Bürogebäuden mit speziell beschichteten energiesparenden Fenstern - die Nutzung von Mobilfunk ermöglichen. Die Bundesnetzagetur hat den Vertrieb verboten, weil die Geräte nicht mit dem Hinweis versehen wurden, dass die Mobilfunknetzbetreiber die exklusiven Nutzungsrechte an den betreffenden Frequenzen haben und für den Betrieb der Geräte deshalb deren Zustimmung erforderlich ist.

VG Köln erklärt Vertriebsverbot für rechtmäßig

Die hiergegen gerichtete Klage des Unternehmens blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als rechtmäßig. Der Mobilfunkrepeater erfülle die Begriffsmerkmale einer Funkanlage, weil er durch den Empfang und die Ausstrahlung von Funkwellen kommunizieren könne. Da die dabei genutzten Frequenzen den Mobilfunknetzbetreibern zugeteilt seien, sei die Inbetriebnahme der Geräte durch andere ohne Einverständnis der Netzbetreiber mangels entsprechender Frequenzzuteilung unzulässig. Auf diese erhebliche Einschränkung bei der Benutzung der Geräte seien die Erwerber hinzuweisen. Unterbleibe ein solcher Hinweis, sei ein Vertriebsverbot rechtmäßig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Telekommunikationsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16306 Dokument-Nr. 16306

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16306

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?