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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 28.11.2017
- 4 A 297/14 -
Störung der Flugsicherungseinrichtung bei Magdeburg durch Windenergieanlage
Gericht folgt "worst-case-Gedanken" aus Gutachten
Die Errichtung einer Windenergieanlage steht der Funktionsfähigkeit der Flugsicherungseinrichtung vor Magdeburg entgegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden und damit die Klage eines Windenergieanlagenbetreibers abgewiesen.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die Obere Luftfahrtbehörde des Landes Sachsen-Anhalt die Zustimmung zur Errichtung der
Einfluss der Anlage mit Computersimulation berechnet
Diese hatte die Frage des Einflusses der Anlage auf Einrichtungen der Flugsicherung mit einer
VG: Berechnungsverfahren zur Risikoabschätzung geeignet
Das Gericht folgte in seiner Entscheidung dem auf einem "worst-case-Gedanken" beruhenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ ra-online
- Windkraftanlage in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung unzulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.01.2016
[Aktenzeichen: 6 K 2669/14.TR und 6 K 1674/15.TR]) - Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen-Teveren stellen keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs dar
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 24.07.2013
[Aktenzeichen: 6 K 248/09])
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Dokument-Nr. 25215
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