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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 16.11.2016
- 3 K 1538/15.MZ -
Abschluss eines Medizinstudiums in Belgien berechtigt nicht zum Führen eines Doktortitels in Deutschland
Abkürzung "Dr." darf nicht bloß aufgrund eines Abschlusses des Medizinstudiums geführt werden
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Abschluss eines Medizinstudiums in Belgien mit dem Grad "Docteur en Médecine, Chirurgie et Accouchements" nicht zur Führung des Titels "Doktor der Medizin" oder abgekürzt "Dr." in Deutschland berechtigt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte in den 1980iger Jahren in
Ausländischer Hochschulgrad darf nur in verliehener (ausländischer) Form geführt werden
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage ab. Ein ausländischer Hochschulgrad dürfe nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz nur in der (ausländischen) Form geführt werden, in der er verliehen worden sei. Weil in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 23567
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