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Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 08.04.2011
- 3 L 162/11.MZ -
Fahrerlaubnisentzug wegen Kokainkonsums trotz negativer Haarprobenanalyse rechtmäßig
Haarprobenanalyse nicht geeignet, durchgeführte Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis einer Kokainaufnahme zu entkräften
Wird bei einer Verkehrskontrolle bei einem Fahrzeugführer mittels einer angeordneten Blutprobe die Aufnahme von Kokain nachgewiesen, wird dem Fahrer zurecht der Führerschein entzogen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde darf den Führerschein auch dann einbehalten, wenn der Fahrzeugführer einige Monate später eine negativen Haarprobenanalyse vorlegt, da diese nicht geeignet ist, die nach bewährten wissenschaftlichen Labormethoden durchgeführte Blutuntersuchung und deren positives Ergebnis einer Kokainaufnahme zu entkräften. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem die Untersuchung einer von den Polizeibeamten angeordneten
Antragsteller legt negative Haaranalyse vor
Etwa 8 Monate nach der Verkehrskontrolle legte der Antragsteller eine Haaranalyse vor, nach der im untersuchten 15 cm langen Haarabschnitt keine Hinweise auf eine Aufnahme von Betäubungsmitteln im Zeitraum von etwa 12 Monaten vor der Haarprobenentnahme gefunden wurden. In der Folge machte er noch geltend, dass er das
Angeblich unbewusste Kokainaufahme ist als bloße Schutzbehauptung zu werten
Seinen Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs haben die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz abgelehnt. Es sei davon auszugehen, dass der Antragsteller
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Schon einmaliger Konsum harter Drogen rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: 16 B 332/07]) - Drogen beim Fahren: Fahrerlaubnis kann entzogen werden
(Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.02.2006
[Aktenzeichen: 2 L 142/06.TR])
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Dokument-Nr. 11600
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