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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 26.04.2012
- 2 K 314/12, 2 K 695/12, 2 K 884/12, 2 K 885/12, 2 K 1123/12 -
Kein Auskunftsverweigerungsrecht: Pferdehalter müssen Veterinäramt Auskunft über Verbleib ihrer Pferde geben
Verpflichtungen zur Auskunftserteilung und Androhung von Zwangsgeldern rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass Pferdehalter, in dessen Stallungen bereits mehrfach gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Pferdehaltung festgestellt wurden, dazu verpflichtet sind, Auskunft über den Verbleib der nicht mehr anzutreffenden Pferde zu geben.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Veterinäramt des Kreises Paderborn bei zahlreichen Kontrollen gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der
Gericht bejaht Auskunftspflicht der Pferdehalter
Auf die Klagen der Pferdehalter hin bestätigte das Verwaltungsgericht Minden sowohl die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung als auch die Zwangsgelder. Der Beklagte benötige die geforderte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
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Dokument-Nr. 13494
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