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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 14.05.2008
- 7 K 727/06 -
Zimtkapseln sind Arzneimittel
Präparat bleibt damit verschreibungspflichtig
Kapseln mit Zimtextrakt, denen eine blutzuckersenkende Wirkung zugeschrieben wird, sind Arzneimittel. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden.
Die zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts wies damit die Klage einer solche Kapseln herstellenden und vertreibenden Firma aus Gütersloh ab. Dieser war von der Bezirksregierung Detmold das Inverkehrbringen des Präparats ohne arzneimittelrechtliche Zulassung untersagt worden.
Die Kammer sah das Produkt aus zwei Gründen als Arzneimittel an: Zum einen sei es wegen seiner Präsentation (arzneimitteltypische Verpackung, Vertrieb ausschließlich in Apotheken und Werbung, die sich an Personen mit Diabetes mellitus Typ II richtet) als Arzneimittel zu qualifizieren. Zum anderen habe das Präparat nach den vorgelegten Gutachten bei Personen mit dieser Erkrankung tatsächlich eine blutzuckersenkende Wirkung, die auch "arzneilich" sei. Ohne arzneimittelrechtliche Zulassung dürfe es nicht verkauft werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden vom 14.05.2008
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Dokument-Nr. 6059
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