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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 27.10.2015
8 K 1220/15 -

Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene zulässig

Zugehörigkeit zur salafistischen Szene macht Waffenbesitzer waffenrechtlich unzuverlässig

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte zulässig ist, wenn der Waffenbesitzer nachweislich ein Unterstützer der salafistischen Szene ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18. März 2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines Sportes erteilte Waffenbesitzkarte widerrufen und ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen.

Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigt bereits Widerruf der Waffenbesitzkarte

Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte die Auffassung des Beklagten, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich unzuverlässig sei. Durch die Teilnahme an diversen einschlägigen Veranstaltungen habe der Kläger verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt. Schon dies rechtfertige den Widerruf der Waffenbesitzkarte. Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Waffen wegen seiner politischen oder ideologischen Ziele setze die Widerrufsentscheidung nicht voraus.

Gründe für generelles Waffenverbot nicht ersichtlich

Soweit der Kläger die Aufhebung des weiter gegen ihn verhängten generellen Waffenverbots begehrt hat, hatte seine Klage Erfolg, denn dass beim Kläger konkret durch den Umgang mit auch erlaubnisfreien Waffen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet wird, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu ersehen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Waffenrecht

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Dokument-Nr.: 21805 Dokument-Nr. 21805

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Kommentare (27)

 
 
s.mueller schrieb am 06.11.2015

@lars:

mal "zwischen den zeilen lesen"..objektiv...

ich bin gern fuer diskussionen offen..nicht aber fuer auch "zwischen den zeilen" genannte anfeindungen,wie auch immer geartet....(vornehmlich ist ein weit ausweitbarer begriff....damit sollte man aeusserst umgaenglich sein, oder?)

ich wuensche allen diskussionspartnern einen schoenen und erfolgreichen tag.

Lars antwortete am 06.11.2015

Interpretieren Sie bitte nicht Sachen in meine Worte, die ich weder gemeint noch gesagt habe.

Ich kenne Sie nicht und kann nicht beurteilen, ob und zu welchen Gruppen Sie gehören.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass Ihre Ansicht total rechtsirrig ist und dass Sie auf mich nicht den Eindruck machen, als ob man mit Ihnen diskutieren könne. Ich kann Ihnen auch sagen, dass sie kein einziges valides Argument vorgebracht haben. Oder Quellen, die tatsächlich das beweisen, was sie beweisen wollen (und nicht irgendwelche Urteile, die mit der Sache nichts zu tun haben).

Und: Bevor Sie sich darüber echauffieren, dass andere Sie vermeintlich beleidigen sollten Sie sich auch überlegen, ob Ihre Wortwahl denn hier immer so toll war und ob denn nicht Sie vielleicht auch manchmal ein bisschen den Leuten Sachen in den Mund gelegt haben, die sie so nicht gesagt haben.

Da ist man plötzlich Gerichtsvollzieher, Polizist, Staatsdiener. Einfach nur, weil man anderer Meinung ist. Nicht, dass es was schlimmes wäre, sowas zu sein. Aber es zeigt, wie Sie argumentieren. Fair ist anders, sorry.

s.mueller schrieb am 06.11.2015

ich wuensche allen "beamten" und staatdienern noch einen herrlich schoenen tag...

es hat richtig spass gemacht.. :-))))))

einmal in´s bienennest reingestochen...

sogar urteile wurden (zwar falsch gelesen und interpretiert) gelesen...

omg , haben manche, die sie "beamte" nennen, von steuergeldern bezahlt werden, ZEIT& NICHTS zu tun...

das zeigt sich hier wieder...

oh, ich hab das mal abgespeichert (nennt sich, glaube ich, SCREESHOT,oder?)

sorry, an alle "gerichtsvollzieher,beamten, staatsdiener,polizisten---die anscheinend,trotz gegenteiliger nachrichten,absolut am limit sind),

ICH GEH MAL IN´S BETTCHEN..

ist ja schon fast 05.30 am....

sorry, ich wollte doch nur klarstellen, dass man doch das recht hat, dass ein psv seine mitglieder kontrolliert...

omg...

ihr deutschen seid echt lustig... :_)))))))

Lars Winter antwortete am 06.11.2015

Wir diskutieren mit Ihnen. Das bedeutet nicht, dass man Ihnen zustimmen muss (was, offen gesagt, wohl auch kaum jemand tun wird). In dem von Ihnen geposteten Urteil kommt das Wort "Beamter" nicht einmal vor.

Lars Winter schrieb am 06.11.2015

Hier die Volltextveröffentlichung:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2015/8_K_1220_15_Urteil_20151027.html

Das stellt auch klar, dass er kein Polizist ist (wenn das denn streitig war).

Übrigens ein interessant zu lesendes Urteil. Man bekommt schon den Eindruck, dass der Beklagte es religiös "etwas übertrieben hat".

s.mueller schrieb am 06.11.2015

@lars winter:

"ein kleine gruppe von schuldnern"?

oehm, so sorry, wollen sie (und das tun sie!)

mir unterstellen, ich haette irgendwo, bei irgendwem SCHULDEN?

das ist ja sowas von themenfern , eine FRECHHEIT und beleidigung!!!

sagen sie mal, was geht denn in germany ab?

ich gehe mal davon aus, dass sie ein gv sind?

warum fuehlen siech von dem thema so betroffen?

sind sie "salafist"? tragen sie ein waffe?

ach, jetzt..sie fuehlen sich als "beAMTER" verletzt?

sorry, sind sie nicht..ag muenchen solten sie kennen..selbststaendig, mit berufungsauftrag..

omg...wow...habt ihr gv, polizisten und so weiter nichts besseres zu tun, als hier euren seltsamen kram zu posten? scheint so....

so viel zu nem anderen thema..wie STEUERN..

wenn euch meine meinung nicht passt, dann geht doch raus.jagt mal echte verbrecher...omg....

ach so,den coffee gibst auch bei mcdonalds...

Lars Winter antwortete am 06.11.2015

Ich sage doch nicht, dass sie das sind. Es ist nur oft auch eine Ausrede, übrigens auch gerne von Reichsbürgern.

Wenn diese Gruppen diese Auffassung auch vertreten, bedeutet das aber selbstverständlich nicht, dass Sie Reichsbürger, Schuldner oder sonstwas sind.

Ich dachte, ich hätte das mit dem Wort "vornehmlich" (also hauptsächlich) ausreichend deutlich gemacht. Falls nicht, so entschuldige ich mich hierfür. Da handelt es sich um ein Missverständnis.

Und nochmals: Ich bin kein Polizist und auch bin ich nicht im Staatsdienst.

Lars Winter antwortete am 06.11.2015

Da Sie sich am "vornehmlich" stören, möchte ich erläutern, warum ich diesen Satz eingeschoben habe.

Vor diesem Beitrag habe ich dieses hier gelesen:

http://justillon.de/2015/11/reichsbuerger-versuchen-justizbedienstete-mit-neuer-malta-masche-einzuschuechtern/

Anders gesagt: Der Einschub, dass Leute, die behaupten, es gäbe keine Beamten vornehmlich Schuldner sind und Reichsbürger sind oder anderen politisch fragwürdigen Gruppierungen angehören, war informativer Natur. (Selbstverständlich kann man auch nur Reichsbürger sein und nicht Schuldner).

Es gibt natürlich auch eine kleinere Gruppe von Menschen, die nicht radikal oder politisch verwirrt sind und nicht an Beamte glauben. Die schätze ich aber eher als gering ein.

s.mueller schrieb am 06.11.2015

oh, gestern noch schrieben SIE, "mitleser", sie seien als polizei-"beamter" in der freien wahl ihrer krankenkasse.... und "belehrten" mich ueber die moeglichkeit der wahl zwischen den gesetzlichen&privaten krankenversicherungen..

meine frage, was DAS mit den "PSV-Mitgliedern" zu tun hat, liessen sie aussen vor...

meine anmerkung, dass man doch zumindest in einem "PSV" die mitglieder sorgfaeltig pruefen sollte, liessen sie ebenso unbeachtet, sehr geehrter "MITLESER"...sie schrieben doch selbst: zitat : "WIR

als poizisten"...hm..

also DOCH im staatsdienst?

zum thema "stuss"

BverG (2 BvE 9/11 vom 25/07/2012)

mal nachlesen...dann nachdenken....

viel spass...:-)

wer zu letzt lacht, lacht bekanntlich am besten....

schlaf michel, schlaf...

mir ist das doch wurscht...

euch eumeln zeige ich my greencard bei jedweiligen anlasslosen kontrollen...

und wenn euch etwas nicht passt, gibt es ja noch the consulat of united states of america, gell :-)

also ..lasst es doch einfach mal gut sein...ok?

mir ging es nur um die kontrollpflich der PSV undderen mitglieder..

wuste ja nicht, dass es so viele "polizeihauptobergeneralsatbskomissare" bei den laendlichen "sheriffoffices" gibt. die sich sie zeit nehmen & HABEN, auf solch harmlose (und doch konstruktive) kommentare derart aggressiv zu antworten..oh WOOOOOW...

damit haben sie / ihr nur die meinung hier in texas bestaetigt...

ein dialog zwischen den menschen ist unmoeglich...

gibt es einfach nicht..

so, dann lach mal weiter, lars...

bis es dann 2016 an dein geld geht...

steuern,kv...

du, mir ist das sowas von egal...

betrifft mich ja nicht.. :-)

ich fragte doch ledigich nur nach der kontrolle..

was aber hier die "POLIZEI" gleich abgeht...oh WOOOOW

Lars Winter antwortete am 06.11.2015

In Ihrem Urteil geht es nicht darum, ob es Beamte gibt oder nicht.

http://lexetius.com/2012,3066

Mitleser antwortete am 06.11.2015

Bitte vollständig lesen , dann denken und dann erst zitieren:

"Wenn ich also in einem der vielen PSV's (Polizeisportverein) bin, bin ich nach dieser Logik automatisch Polizist?

Danach wäre ich das seit meinem 16.Lebensjahr gewesen. Warum sagt mir das keiner? Und warum bin ich dann in der gesetzlichen Krankenkasse, wo "wir" Polizisten als Beamte uns privat versichern dürfen?"

Mitleser schrieb am 06.11.2015

Och, ich bin nicht im Staatsdienst. Lasse ihnen trotzdem ihre Meinung, hab ich wenigstens was zu lachen.

s.mueller schrieb am 06.11.2015

"verschwoerungstheorien"?

ja @ lars, das stimmt....

ich gebe dir vollkommen recht...

denn "theorien" einer "verschwoerung" wurden hier nicht gepostet.

fehlt nur noch, dass ich als "reichsbuerger", vielleicht auch noch als "nazi" bezeichnet werde...

argumente zaehlen nicht, werden als "haltlos" bezeichnet, obwohl das BVerfG anders 2012 urteilte...

ich sag es ja " wessen brot ich ess, dessen lied ich sing`"...

mir ging es EIGENTLICH nur darum, dass doch mitglieder eines PSV genauer ueberprueft werden sollten...

nicht mehr, nicht weniger...

@lars: noch gibt es meinungsfreiheit, oder?

ich muss mich nicht zwingend mit dem "schlafenden michel" auseinandersetzen, wenn ich bemerke, dass alles als "verschwoerung" und als "theorie" abgewimmelt wird...

bis sich die "theorie" dann mal als "realitaet" bestaetigt..

dann heisst es wieder; "wenn ich DAS gewusst haette"....

erinnert mich irgendwie an die zeit, als es noch die "ddr" gab...

wie gesagt, du hast recht...

und nun lass es gut sein..

du hast das recht auf deine meinung, ich auf die meinige,ok?

lg from dallas

have a nice day

Lars Winter antwortete am 06.11.2015

Es ist nunmal eine Verschwörungstheorie, die keinerlei (rechtliche oder auch sonstige) Grundlage hat. Auch hat es nie ein Gericht gegeben, das behauptete, es gäbe keine Beamten. Sie können mich gerne vom Gegenteil überzeigen, aber dann bitte mit Angabe des Gerichts UND des Aktenzeichens. Sonst ist das einfach nicht überprüfbar.

Bezeichnend auch, dass ich wohl plötzlich auch im Staatsdienst sein soll. Oder was soll " wessen brot ich ess, dessen lied ich sing`" sonst bedeuten?

Wenn Sie behaupten, es gäbe keine Beamten (was vornehmlich eine kleine Gruppe von Schuldnern tut, um so behaupten zu können, sie müssten dem Gerichtsvollzieher ja nichts zahlen), liegt die weitere Aussage, es gäbe keinen Rechtsstaat, nicht fern.

Aber natürlich dürfen Sie Ihre Meinung haben. Ich darf aber auch sagen, dass es keinerlei Grundlage hierfür gibt (für das, was Sie behaupten).

Ich bezweifle, dass irgendein Richter so einen Stuss verfassen würde.

s.mueller schrieb am 06.11.2015

s i e nennen es "leier", ich nenne es tatsache..wie uebrigens viele andere auch...sogar einige mutige richter sehen das so in der brid..aber, ich kann ja nicht erwarten, dass ein "staats"-diener sich mit solchen themen ernsthaft beschaeftigt.ihm wird gesagt, was zu tun und keinesfalls in frage zu stellen ist, und fertig..."wessen brot ich ess, dessen lied ich sing"

im uebrigen fragte ich nicht nach der erklaerung von beamtentum, sondern was ihre mitgliedschaft in einer gesetztl. kv mit dem thema des salafisten im psv zu tun hat...

thmena verfehlt, setzen, 6..

warum soll ich auch das doch sehr fragliche thema mit einen "staatsdiener" diskutieren?

"die hand, die einen fuettert, beisst man nicht", nicht war?

vielleicht wachen auch sie mal auf und beleuchten das ganze thema mal von einer neutralen seite...

so, wie es taeglich immer mehr menschen (nicht personen) tun...

da ich bei ihnen eh gegen eine "staats"wand rede, ist das thema fuer mich hier gegessen...

Lars Winter antwortete am 06.11.2015

Den Unterschied, bzw. Ihre Definition von Mensch und Person hätte ich jetzt schon gerne gehört.

s.mueller schrieb am 05.11.2015

s i e nennen es "leier", ich nenne es tatsache..wie uebrigens viele andere auch...sogar einige mutige richter sehen das so in der brid..aber, ich kann ja nicht erwarten, dass ein "staats"-diener sich mit solchen themen ernsthaft beschaeftigt.ihm wird gesagt, was zu tun und keinesfalls in frage zu stellen ist, und fertig..."wessen brot ich ess, dessen lied ich sing"

im uebrigen fragte ich nicht nach der erklaerung von beamtentum, sondern was ihre mitgliedschaft in einer gesetztl. kv mit dem thema des salafisten im psv zu tun hat...

thmena verfehlt, setzen, 6..

warum soll ich auch das doch sehr fragliche thema mit einen "staatsdiener" diskutieren?

"die hand, die einen fuettert, beisst man nicht", nicht war?

vielleicht wachen auch sie mal auf und beleuchten das ganze thema mal von einer neutralen seite...

so, wie es taeglich immer mehr menschen (nicht personen) tun...

da ich bei ihnen eh gegen eine "staats"wand rede, ist das thema fuer mich hier gegessen...

Lars Winter antwortete am 05.11.2015

Das hier ist KEINE Seite für wilde, haltlose Verschwörungstheorien.

s.mueller schrieb am 05.11.2015

was ht denn das wahlrecht zu krankenkassen ob gesetzlich oder privat) mit dem thema zu tun?

und ist es nicht so, dass man von einem PSV erst recht erwarten kann, dass die mitglieder dessen erst recht genauestens ueberprueft werden, auch nachfolgend?

fragen ueber fragen...

uebrigens sollte man sich mal mit dem "beamten"status genauer beschaftigen...

als "beamter" hat man doch einen "amts-ausweis",oder?als solcher ist man doch "bestallt" (kein schreibfehler), oder?

noch mehr fragen ueber fragen...

s.mueller schrieb am 05.11.2015

was ht denn das wahlrecht zu krankenkassen ob gesetzlich oder privat) mit dem thema zu tun?

und ist es nicht so, dass man von einem PSV erst recht erwarten kann, dass die mitglieder dessen erst recht genauestens ueberprueft werden, auch nachfolgend?

fragen ueber fragen...

uebrigens sollte man sich mal mit dem "beamten"status genauer beschaftigen...

als "beamter" hat man doch einen "amts-ausweis",oder?als solcher ist man doch "bestallt" (kein schreibfehler), oder?

noch mehr fragen ueber fragen...

Mitleser antwortete am 05.11.2015

Oooch nicht die Leier mit dem Ausweis schon wieder. Es heißt Dienstausweis, da der Beamte in ein Dienstverhältnis berufen wurde, aus welchem heraus er für seinen Dienstherren handelt - Basis ist übrigens Art. 33 GG.

Und was das mit der Krankenversicherung zu tun hat? Ganz einfach, ein Beamter steht in keinem Arbeitsverhältnis, wie z.B. ein Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst, entsprechend sind sie nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig.

Mitleser schrieb am 04.11.2015

Nur mal so als Gegenargument von mir: Wenn ich also in einem der vielen PSV's (Polizeisportverein) bin, bin ich nach dieser Logik automatisch Polizist?

Danach wäre ich das seit meinem 16.Lebensjahr gewesen. Warum sagt mir das keiner? Und warum bin ich dann in der gesetzlichen Krankenkasse, wo "wir" Polizisten als Beamte uns privat versichern dürfen? Fragen über Fragen - bitte um Aufklärung.

s.mueller schrieb am 04.11.2015

ein polizei-schuetzenverein?

oh, dann kann man davon ausgehen, dass "salafisten" nunmehr den "deutschen rechts-staat" "unterwandert" haben?

mit dem "dienstweis" und einer waffe an der seite sich als hoheitlich berechtigte "vollzugs"- moechte-gern-beamte ausgeben koennen?

oh, und nun wurde so ein "kasperl" mal "verurteilt"?

mal sehen, was die ganzen gruppierungen der "gesinnten"dazu sagen, wie schnell dann das urteil revidiert wird...

ich hab´es ja gern bunt...aber nicht KUNTERBUNT...

anscheinend ist HIER aber aber so---

ein salafist im "POLIZEI" (!!!!!!!) schuetzen-verein....

was kommt als naechstes?

und dann wundern sich mr.gabriel & mutti ueber die stimmung im land..

na klar.. gleich kommt :"nazi, rechter," etc....

zur klarstellung: ich bin mit einer frau israelischer abstammung, seit 30 jahren in usa lebend, liiert...

aber DAS, was HIER passiert, entbehrt jeglicher logik...

ein salafist rennt als "polizei-BEAMTER " (gibt es beamte?)

mit einer waffe rum?

oh weia...

Roland Berger antwortete am 04.11.2015

Seinen unqualifizierten Kommentar hätte sich Herrn Müller ersparen können bzw. sollen. Ein Mitglied eines Polizeischießvereins muß kein Polizeibeamter sein.

s.mueller antwortete am 04.11.2015

hm..warum heisst es dann "polizei SCHÜTZEN v

verein""???

oh, MEIN kommetar war unqualifiziert?

omg...

wie nannten SIE , "roland berger", diesen "verein"???

zitat " "Polizeischießverein"....

DAS sagt ja wohl DEUTLICHST alles... :-))))

vielen dank fuer ihren kommi...

schauen sie mal bitte genauer hin, was ich schrieb&erkennen sie bitte den zusammenhang meiner aussagen..vielleicht mal beim naechsten treffen im "PolizeiSCHIEßverein"?

dann kann man(n) doch gaaaaanz entspannt im

"polizei" SCHIESS "vereins" ganz "vereint" mal "polizei" und "schiessen" :-)))))

immer feste druff...

sie, herr roland berger, sollten erst mal ALLES lesen und die zusammhaenge meines schreibens/kommentars lesen..

ich gehe mal davon aus, dass sie selbst taetig als "POLIZEI"-angestellter sind..

also, sorry...erst mal lesen.. DANN denken...dann ueberlegen, was der kommentator denn meinen koennte..dann wieder denken..

daaaaaann kommentieren... ;-)

ich weiss...die reihenfolge faellt nicht immer leicht.. :-)

ist ihrem alltag einfach nur geschuldet...

s.mueller antwortete am 04.11.2015

warum nennen SIE mich eigentlich "herr mueller"?

setzen sie meine maennlichkeit voraus?

anscheinend...wohl, aufgrund eines kommentar´s...

au weia...substans, logig, tiefgruendigkeit setzen sie , herr berger mit ihrem"polizeiSCHIEßverein wohl nur bei maennern voraus?ist das nicht eigentlich ziemlich "sexistisch"?voreingenommen?

i think so... :-))))

nun wird sich "hr. berger " aber gleich winden...oder sagen:" darauf gehe ich gar nicht erst ein".....LOL

ja, sobald argumente kommen... :-))))

Jürgen antwortete am 06.11.2015

Man nehme als Beispiel den Polizeisportverein Karlsruhe, der auch Sportschießen anbietet. Mitnichten können dort nur Polizisten trainieren oder Mitglieder werden (wie man auch deren FAQ entnehmen kann).

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