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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 27.10.2015
- 8 K 1220/15 -
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der salafistischen Szene zulässig
Zugehörigkeit zur salafistischen Szene macht Waffenbesitzer waffenrechtlich unzuverlässig
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass der Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte zulässig ist, wenn der Waffenbesitzer nachweislich ein Unterstützer der salafistischen Szene ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Januar 2009 Mitglied eines Polizeischießvereins. Mit Bescheid vom 18. März 2015 hatte der Beklagte die dem Kläger zur Ausübung seines Sportes erteilte
Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen rechtfertigt bereits Widerruf der Waffenbesitzkarte
Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte die Auffassung des Beklagten, dass der Kläger wegen der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene waffenrechtlich
Gründe für generelles Waffenverbot nicht ersichtlich
Soweit der Kläger die Aufhebung des weiter gegen ihn verhängten generellen Waffenverbots begehrt hat, hatte seine Klage Erfolg, denn dass beim Kläger konkret durch den Umgang mit auch erlaubnisfreien
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Minden/ra-online
- Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 08.08.2014
[Aktenzeichen: 2 K 1002/13]) - VG Trier: Waffenbesitzkarte ist bei fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit zu widerrufen
(Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 05.09.2011
[Aktenzeichen: 1 L 1120/11.TR])
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Dokument-Nr. 21805
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