Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 29.07.2013
- 3 K 1080/12.NW -
Kein Anspruch auf Erstattung von Pensionsrückstellungen für an die ARGE abgeordnete Beamte der Verbandsgemeinde Kusel
Verbandsgemeinde nicht dazu verpflichtet, Pensionsrückstellungen zu bilden
Die Verbandsgemeinde Kusel hat keinen Anspruch gegen den Landkreis Kusel auf Erstattung von Pensionsrückstellungen für Beamte, die bei der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) eingesetzt wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
In dem vorzuliegenden Fall trat am 1. Januar 2005 das Sozialgesetzbuch II in Kraft, das die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammenfasste. Zu Trägern der Grundsicherung wurden die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise bestimmt. Der Landkreis Kusel bildete mit der Bundesanstalt für Arbeit eine ARGE. Mit der
Verbandsgemeinde für Auszahlung von Versorgungsbezügen an pensionierte Beamte zuständig
Die
Landkreis lehnte Erstattung der Pensionsrückstellungen an Verbandsgemeinde ab
Sie verlangte vom Landkreis die
Klage auf Erstattung von Pensionsrückstellungen
Im Dezember 2012 erhob die
Fehlende Vermögensbelastung der Verbandsgemeinde
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage ab. Dabei folgte es zwar grundsätzlich der Rechtsauffassung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16646
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16646
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.