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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.05.2010
- 12 B 970/10 -
Verwenden von Hochdruckreinigern an Sonn- und Feiertagen auf Vorwaschplatz untersagt
Nutzungsverbot der Autowaschanlage gilt auch für Hochdruckreiniger
Ein Verbot, das besagt, dass an Sonn- und Feiertagen eine Autowaschanlage nicht in Betrieb genommen werden darf, umfasst auch das Verbot, Hochdruckreiniger auf dem Vorwaschplatz zu benutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde den Betreiber einer
Autowaschanlage selbst wurde nicht in Betrieb genommen
Dagegen wandte der Betreiber sich im gerichtlichen Verfahren und führte zur Begründung an, dass er die
Zwangsgeld wegen wiederholter Zuwiderhandlungen nicht zu beanstanden
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Oldenburg nicht. Es stellte fest, dass der Hochdruckreiniger Teil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2010
Quelle: ra-online, VG Oldenburg
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Dokument-Nr. 9662
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